ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FRACHT
I. Leistungen & Preise:
- Wir übernehmen die Beförderung von Gütern – einschließlich Dokumente und Pakete. Die Beförderung erfolgt durch uns oder durch von uns ausgewählte Dritte auf Basis dieser AGB, der AÖSp sowie der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn wir deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Im Falle von Widersprüchen gehen die AGB den AÖSp vor.
- Es gelten die Preise gemäß unseren gültigen Preislisten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Preise verstehen sich exklusive der Kosten einer auf Wunsch des Auftraggebers abzuschließenden Transportversicherung. Mangels anderer Vereinbarung hat die Bezahlung bei Auslieferung der Güter an den Empfänger in bar zu erfolgen. Stichtag für die Gültigkeit des Treibstoffzuschlags ist das Transportdatum. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir speditionsübliche Verzugszinsen in Höhe von 18% p.a.. Zahlungen werden zuerst auf Fracht und Spesen, zuletzt auf Zoll-Eingangsabgaben angerechnet
- Ein bereits erteilter und von uns angenommener Auftrag kann nur binnen 30 Minuten ab Annahme des Auftrages kostenfrei vom Auftraggeber storniert werden. Danach fällt eine Stornogebühr in Höhe der vereinbarten Fracht an.
- Auskünfte und Zusagen über Transportdauer sowie Auskünfte über Zölle und sonstige Abgaben des In- und Auslandes sind stets unverbindlich.
- Wir übernehmen nicht die Beförderung von
5.1. Kostbarkeiten, Kunstgegenständen, Geld und Wertpapieren sowie – mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und Vermerk auf dem Frachtbrief – generell Sendungen mit einem Wert über EUR 500
5.2. Lebensmitteln;
5.3. gefährlichen Gütern, die den einschlägigen Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Schien, Luft, und Wasser unterliegen und nur mit besonderer Kennzeichnung befördert werden dürfen;
5.4. Waffen, Drogen und sonstige illegale Güter.
Sollte sich nach Annahme der Sendung zur Beförderung herausstellen, dass es sich um ein von der Beförderung ausgeschlossenes Gut handelt, werden wir auf Kosten und Risiko des Auftraggebers die zur Abwendung von Gefährdungen und/oder Schäden für uns oder Dritte geeigneten Maßnahmen setzen. In jedem Fall hat der Auftraggeber uns bei Schäden zur Gänze schad- und klaglos zu halten.
II. Übernahme und Ablieferung:
- Mit Übernahme des Beförderungsgutes beginnt der Lauf einer allenfalls vereinbarten Lieferfrist. Eine Lieferfristüberschreitung liegt nur vor, wenn das Gut nicht innerhalb der ausdrücklich und nachweislich vereinbarten Frist abgeliefert worden ist oder, falls keine Frist vereinbart wurde, die tatsächliche Beförderungsdauer unter Berücksichtigung der Umstände die Frist überschreitet, die vernünftigerweise einem sorgfältigen Frachtführer zuzubilligen ist. Bei Beförderungshindernissen werden wir den Auftraggeber umgehend in Kenntnis setzen. Der Transport gilt als pünktlich, wenn im Fall einer Verzögerung der Kunde rechtzeitig, also vor Ablauf des geplanten Liefertermins in Kenntnis gesetzt wurde.
- Der Auftraggeber bzw. Versender hat für die transportsichere Verpackung zu sorgen. Wir behalten uns vor, Sendungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit für den Transport offenkundig ungeeignet erscheinen oder vom Auftraggeber bzw. den ihn zurechenbaren Personen offenkundig nicht transportsicher verpackt wurden, nicht anzunehmen. Der Inhalt einer Sendung wird von uns nicht überprüft.
- Ist der Empfänger bei der Zustellung nicht anzutreffen, sind wir berechtigt, die Sendung(en) dritten Personen, von denen angenommen werden darf, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind, zur Weiterleitung an den Empfänger auszuhändigen. Dazu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen sowie Nachbarn des Empfängers. Der Auftraggeber kann diese Berechtigung jederzeit schriftlich widerrufen.
- Sendungen, die vom Empfänger nicht übernommen werden oder die aus anderen, nicht in unserer Sphäre liegenden Gründen nicht zugestellt werden konnten, werden mangels anderer Weisung durch den Auftraggeber auf dessen Kosten an den Versender zurückgesendet.
- Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass den zur Beförderung übergebenen Gütern sämtliche erforderlichen Bewilligungen (zur Ein-, Aus- oder Durchfuhr nach gesetzlichen, auch EU-rechtlichen Beschränkungen, z.B. nach dem AWG, ArtHG, udgl.) beigegeben werden. Von allfälligen, durch die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung uns treffenden nachteiligen Folgen halten Sie uns schad- und klaglos und übernehmen auch damit in Zusammenhang stehende angemessene interne Bearbeitungskosten.
- Die Übernahme zum Transport setzt voraus, dass auf den von uns gerechneten Verkehrswegen die Beförderung in der von uns gedachten Weise möglich ist, dass keine Ein-, Aus- oder Durchfuhrverbote oder sonstige behördliche Vorschriften, insbesondere Devisen- oder ähnliche Bestimmungen dem Versand entgegenstehen und der erforderliche Laderaum (Eisenbahnwaggon, Lkw, Kähne, Schuten, Schiffsraum, Flugzeugladeraum) normal gestellt werden kann.
- Wir behalten uns vor, Versandvorschriften zu erlassen.
III. Haftung:
- Unsere Haftung bestimmt sich nach CMR, UGB, CIM, Montrealer Übereinkommen sowie nach den Allgemeinen Österreichischen Spediteur-Bedingungen (‚AÖSp‘). Soweit dies nicht gegen zwingendes Gesetz verstößt, haften wir – mit Ausnahme von Personenschäden – nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden und Schäden an sonstigen Gütern des Auftraggebers ist jedenfalls ausgeschlossen.
- Wir haften nicht für Schäden aus Beförderungshindernissen und/oder Lieferfristüberschreitungen, die ihre Ursache in höherer Gewalt haben. Fälle höherer Gewalt sind zB, Unwetter, behördliche Anordnungen, Straßensperren, Verkehrsstaus, Streik, Kriegshandlungen uä.
- Der Auftraggeber haftet uns unabhängig von einem Verschulden für sämtliche durch mangelhafte Verpackung des Gutes verursachten Kosten sowie Schäden an Personen, am Betriebsmaterial und an anderen Gütern. Ferner haftet der Auftraggeber unabhängig von einem Verschulden für alle uns durch unrichtige oder unvollständige Angaben zum Transport bzw. dessen Modalitäten verursachten Schäden.
- Auf ausdrücklichen Wunsch kann von uns eine Transportversicherung vermittelt werden.
IV. Bestimmungen für die Zollabfertigung:
- Der Versender hat alle zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumente beizubringen. Mit der Vorlage der erforderlichen Dokumente bestätigt der Versender, dass alle Erklärungen, Export- und Importinformationen wahrheitsgetreu und richtig sind. Der Versender ist sich bewusst, dass unrichtige oder mit betrügerischer Absicht abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen einschließlich Beschlagnahme und Verkauf der Ware haben können.
- Mit der Übergabe der Sendung an den Kurier werden wir oder der Kurier, soweit dies zulässig ist, als Zollagenten mit der Zollabfertigung beauftragt. Wir werden als nomineller Empfänger zum Zwecke der Beauftragung eines Zollmaklers zur Abwicklung der Zollformalitäten eingesetzt. Zollstrafen, Lagergebühren und sonstige Kosten, die durch Handlungen der Zollbehörde oder aufgrund der Nichtvorlage der erforderlichen Ausfuhrdokumente, Lizenzen oder Erlaubnisbescheinigungen seitens des Versenders oder des Empfängers entstehen, werden dem Empfänger gemeinsam mit gegebenenfalls erhobenen Zollgebühren und Steuern in Rechnung gestellt. Falls der Empfänger seiner Zahlungspflicht nicht sofort nachkommt, ist der Versender für die Zahlung haftbar. Sollte keine Regelung getroffen sein, so gelten die üblichen Zollabfertigungsgebühren als vereinbart.
V. Verjährung:
Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund und unabhängig vom Grad des Verschuldens, verjähren binnen 6 Monaten. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt in allen Fällen mit dem Zeitpunkt der Erteilung des jeweiligen Transportauftrages.
VI. Datenschutz:
Die Verarbeitung von Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Auftragsverhältnisses oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) oder aufgrund der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO). Zur Erfüllung des Auftragsverhältnisses ist es möglicherweise auch erforderlich, die Daten des Auftraggebers an Dritte, Gerichte oder Behörden, weiterzuleiten. Die Daten werden nicht länger aufbewahrt als dies zur Erfüllung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen oder zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten. Für Fragen oder zur Durchsetzung der Rechte des Auftraggebers steht folgende Kontaktinformation zur Verfügung: office@direkt.biz
VII. Sonstige Bestimmungen:
Wir haben wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche, die uns aus den Leistungen für den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in unserer Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Werten. Soweit vorstehendes Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht Ansprüche sichert, die durch das gesetzliche Pfand oder Zurückbehaltungsrecht nicht gesichert sind, werden nur solche Güter und Werte erfasst, die dem Auftraggeber gehören. Das Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Forderungen, die mit dem Gut nicht im Zusammenhang stehen, darf von uns nur ausgeübt werden, soweit sie nicht strittig sind oder wenn die Vermögenslage des Schuldners unsere Forderung gefährdet.
VIII. Rechtswahl/Gerichtsstand:
- Es wird ausdrücklich die Anwendung österreichischen Recht vereinbart.
- Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wien.
DIREKT Kurierdienst GmbH Hofbauergasse 2-4
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