Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines:
Wir arbeiten nach den Rechtsgrundlagen des Frachtgeschäftes §439a HGB.
Bei internationalen Transporten mit Kfz gelten zwingend die Bestimmungen des Übereinkommens des Straßengüterverkehrs (CMR), bei internationalen Lufttransporten diejenigen des Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftfrachtrechtes (Warschauer Abkommen) und bei Bahntransporten diejenigen der einheitlichen Rechtsvorschriften über den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (ER/CIM). Weiters gelten diese Geschäftsbedingungen soweit CMR und Warschauer Abkommen sowie CIM abweichende Regelungen zulassen. Anderswertige Geschäftsbedingungen des Versenders gelten nur, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
II. Preise und Leistungen:
1. Befördert werden alle Sendungen, die sich für den Transport mit dem Pkw im Sinne des Kleingüterbeförderungsgewerbes eignen. Ausgeschlossen sind solche Sendungen, die dem Postmonopol unterliegen und nicht von einer Ausnahmegenehmigung des Paragraph 2, Absatz 4 erfasst werden.
Im Einzelfall können höhere Werte vereinbart werden, wenn dies schriftlich geschieht und auf dem Frachtbrief vermerkt wird. Ebenso sind von der Beförderung ausgeschlossen: Güter mit besonderem Wert (Schmuck, Münzen, Wertmarken, Edelsteine, Kunstgegenstände oder Antiquitäten, Unikate sowie besondere Sammlerstücke), Lebensmittel oder Güter, die der Verordnung über die Beförderung auf der Straße unterliegen und als gefährlich mit besonderen Kennzeichnungspflichten eingestuft werden. Weiters Güter, die von der International Civil Aviation Organization oder International Airtransport Association ausgeschlossen sind. Ebenso Güter, deren Transport einem gesetzlichen Verbot unterliegt, Geld und Wertpapiere (insbesondere Schecks, Wechsel, Schuldverschreibungen, Sparbücher, Anteilscheine und sonstige Wertpapiere).
2. Wir behalten uns vor, Sendungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit für den Transport ungeeignet erscheinen oder ungenügend geschützt sind, nicht anzunehmen. Vor der Annahme von Sendungen sind wir nicht verpflichtet, den Inhalt der Sendung zu überprüfen. Die Annahme von Sendungen, die gemäß Ziffer 1 vom Transport ausgeschlossen sind, kann nicht als konkludenter Verzicht auf den Transportausschuss ausgelegt werden.
3. Für Schäden, die durch die Übergabe vom Versand ausgeschlossener Güter an unseren oder den Sach- und Transportmitteln unserer Subunternehmer bzw. Straßenfrachtführer sowie Gütern sonstiger Versender entstehen, ebenso wie für Personenschäden, haftet der Versender.
4. Die Beförderung erfolgt im Nah- sowie im internationalen Bereich mit dem bestmöglichen Beförderungsmittel auf direktem Wege zum Empfänger.
5. Das für die Beförderung zu zahlende Entgelt ist spätestens bei der Auslieferung der Sendung an den Auftragnehmenden Kurier bar zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung zum Zeitpunkt der Übernahme des Beförderungsgutes getroffen wurde.
III. Übernahme und Ablieferung:
1. Die Abholung und Zustellung eines Auftrages erfolgt, sobald es die Verkehrslage und Disposition der einzelnen Kuriere gestattet. Mit der Übernahme des Beförderungsgutes beginnt der Lauf der Lieferfrist.
2. Der Versender ist für die zum Transport geeignete Verpackung verantwortlich.
3. Wir sind befugt, aber nicht verpflichtet, Sendungen, z.B. aus zolltechnischen Gründen zur Anschriftenüberprüfung oder aus ähnlichen Gründen zu öffnen.
4. Soweit der Empfänger bei der Zustellung nicht anzutreffen ist, kann der Kurier die Sendung(en) dritten Personen, von denen der Kurier nach den Umständen annehmen darf, daß sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind, zur Weiterleitung an den Empfänger aus- händigen. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen oder Nachbarn.
5. Laufzeitenangaben sind grundsätzlich ohne rechtliche Gewähr. Bei Unzustellbarkeit verlängert sich die Ablieferungsfrist jeweils um mindestens jeweils einen Tag.
6. Eine Ablieferungsquittung wird nur bei ausdrücklichem Auftrag eingeholt.
7. Sendungen, die vom Empfänger nicht übernommen werden oder die aus anderen Gründen nicht zugestellt werden konnten, werden bis auf weiteres nach Rechtsgrundlagen des Frachtgeschäftes bei uns weiterbehandelt.
8. Wir sind nicht haftbar für solche Unterbrechungen der Beförderung oder Störung der Serviceleistung, die aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen nicht in unserem Verantwortungsbereich liegenden Ursachen (z.B. Streik, Kriegshandlungen, Unwetter, etc.) ein- treten.
IV. Die Versicherung:
1. Direkt haftet bei Verschulden für nachgewiesene direkte Schäden bis zu einer Höhe von EUR 90 pro Sendung, oder bis zu dem § 54 AÖSp ermittelten Erstattungsbetrag.
2. Auf ausdrücklichen Wunsch kann von uns eine Transportversicherung zu einem höheren Wert vermittelt werden.
V. Sonstige Bestimmungen:
1. Wir behalten uns vor, an den zum Transport übergebenen Sendungen ein Speditionspfandrecht, Zurückbehaltungs- oder sonstiges Pfandrecht gegen sämtliche aus dem Beförderungsvertrag und eventuell aus anderen Beförderungsverträgen offenen Forderungen vor, unbeschadet der gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Pfandrechte. Sollte im Einzelfall eine von der Zahlung bei Übernahme abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen sein, so sind die Forderungen aus der Beförderungsleistung und sonstigen Nebenleistungen spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum, frühestens aber 5 Tage nach Rechnungszugang, zu zahlen. Ab diesem Tag wird ein kaufmännischer Fälligkeitszins von 5 Prozent erhoben.
2. Im Falle des Verzuges wird ein Verzugszins von 3 Prozent über dem jeweils gültigen Diskontsatz, mindestens aber 0,75 Prozent pro Monat, für jeden angebrochenen Monat geltend gemacht. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Soweit wir oder unsere Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Versender haften, tritt der Versender etwaige Ansprüche gegen den Empfänger der Sendung oder Drittschädiger an uns ab. Darüber hinaus stellt der Versender uns von Regressansprüchen frei, soweit der Versender seine Obliegenheiten uns gegenüber verletzt hat, insbesondere es unterlassen hat, den Wert der Sendung ordnungsgemäß zu deklarieren oder diese mit einer transportgerechten Verpackung zu versehen.
VI. Bestimmungen für die Zollabfertigung:
Der Versender hat alle zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumente beizubringen. Mit der Vorlage der erforderlichen Dokumente bestätigt der Versender, daß alle Erklärungen, Export- und Importinformationen wahrheitsgetreu und richtig sind. Der Versender ist sich bewußt, daß unrichtige oder mit betrügerischer Absicht abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen einschließlich Beschlagnahme und Verkauf der Ware haben können. Mit der Übergabe der Sendung an den Kurier werden wir oder der Kurier, soweit dies zulässig ist, als Zollagenten mit der Zollabfertigung beauftragt. Wir werden als nomineller Empfänger zum Zwecke der Beauftragung eines Zollmaklers zur Abwicklung der Zollformalitäten eingesetzt. Zollstrafen, Lagergebühren und sonstige Kosten, die durch Handlungen der Zollbehörde oder aufgrund der Nichtvorlage der erforderlichen Ausfuhrdokumente, Lizenzen oder Erlaubnisbescheinigungen seitens des Versenders oder des Empfängers entstehen, werden dem Empfänger gemeinsam mit gegebenenfalls erhobenen Zollgebühren und Steuern in Rechnung gestellt. Falls der Empfänger seiner Zahlungspflicht nicht sofort nachkommt, ist der Versender für die Zahlung haftbar. Sollte keine Regelung getroffen sein, so gelten die üblichen Zollabfertigungsgebühren als vereinbart.
VII. Datenschutz:
Zur Sicherstellung der Transportleistungen sind wir berechtigt, die in Zusammenhang mit der Beförderung anfallenden personenbezogenen Daten zu speichern, zu verarbeiten und an andere Partner von Direkt International, auch grenzüberschreitend, zu übermitteln. Die Datenverarbeitung kann insbesondere auch im Hinblick auf weitere Leistungen und Angebote, die wir erbringen, vorgenommen werden. Soweit notwendig, sind wir berechtigt, Daten auch an staatliche Stellen, insbesondere Zollstellen, weiterzuleiten. Der Versender erklärt sich mit der Datenerfassung und -verarbeitung sowie, -übermittlung nach obigen Maßgaben einverstanden.
VIII. Verjährung:
Sämtliche Ansprüche gegen unsere Kuriere, gegen uns oder sonstige Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs auf Beförderungsentgelt, spätestens mit der Ablieferung des Gutes. Im Falle der Unzustellbarkeit beginnt die Verjährung an dem Tag, an dem die Zustellung hätte erfolgen sollen.
IX. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Für Ansprüche gegen uns ist ausschließlich der Sitz des Gerichtsstands Wien. Wir sind jedoch berechtigt, die Ansprüche gegen den Versender auch an anderen Orten anhängig zu machen. Bei Nichtkaufleuten verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen für den Gerichtsstand.
*Direkt Garantie
Kommt es eventuell zu unvorhergesehenen Störungen im Transportverlauf, die eine vereinbarungsgemäße Zustellung verhindern, informieren wir Sie ehestmöglich oder Ihr Auftrag wird nicht in Rechnung gestellt. Gilt für alle Aufträge im Flash Service.
DIREKT Kurierdienst GmbH Hofbauergasse 2-4, A-1120 Wien
Tel: +43 (0)1-66 1 77
Fax: +43 (0)1-66 1 77 88
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Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG
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Ust-IDNr: ATU46088004 Geschäftsführer: Martin Mann Firmenbuchnr: FN 176000 z Handelsgericht Wien Sitz und Gerichtsstand: Wien